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Tattoo Laws Switzerland
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Switzerland - Schweiz
Hygieneverordnung des Verbandes Schweizer Berufstätowierer (VST)
Ein Berufstätowierer muss folgende Hygieneverordnung einhalten um in den Verband aufgenommen zu werden:
Persönliche Voraussetzungen
Der/die Antragsteller/in hat den Kurs "Prävention für Tätowierer" zu absolvieren, um zu verhindern, dass Infektionen und ansteckende Krankheiten durch das Tätowieren übertragen werden. Eine Hepatitis B-Impfung wird empfohlen.
Einrichtung
Der Besitzer oder Betreiber eines Tattoo-Studios hat auf Staubfreiheit zu achten und das Studio hygienisch sauber zu halten.
Die Wände und Decken sollten leicht abwaschbar sowie in hellen Farben und neuerem Zustand sein.
Die Fussböden im Arbeitsbereich müssen flach, flüssigkeitsabstossend und leicht zu reinigen sein. Genügend Licht und Frischluftzufuhr ist selbstverständlich. In zweckmässiger Nähe muss ein Lavabo mit einer Warm/Kaltwasser-Mischbatterie, zur Vorbereitung des Kunden und zur Reinigung der Hände sein. Zum Trockenen der Hände werden entweder Einweghandtücher oder ein Warmlufttrockener benützt.
Es muss eine Toilettenanlage vorhanden sein, welche hygienisch sauber gehalten wird und in neuerem Zustand ist.
Die Arbeitsfläche des Tätowierers sollte angemessen sein.
Die Arbeits- und Abstellflächen müssen aus glattem und rostfreiem Material sein, welches wasserabstossend und leicht zu reinigen ist. Diese Arbeitsfläche ist mindestens 2 Meter vom wartenden Kunden entfernt, oder durch eine zweckmässige Absperrung getrennt.
Jeder Tätowierer bewahrt seine Arbeitsutensilien staubfrei auf.
Im Arbeitsbereich steht ein genügend grosser Abfalleimer mit Deckel.
Im Arbeitsraum ist Rauchen untersagt. Es wird jedoch empfohlen, für Raucher einen vom Arbeitsraum getrennten Ort zur Verfügung zu stellen.
Der Arbeitsraum wird ausschliesslich zum Ausüben des Tätowierens und den dazu anfallenden Arbeiten benützt
Jegliche Konsumation von Drogen und Alkohol während der Arbeitszeit ist zu unterlassen.
Arbeitstechnik
Vor Beginn der Arbeit werden die Hände gewaschen. Gründliches Reinigen der Hände mit Seife und Handbürste. Spülen der Hände unter fliessendem Wasser. Trocknen der Hände mit Einweghandtuch. Einreiben eines geprüften Antiseptikums.
Die empfohlene Richtlinie zur Behandlung eines Kunden vor Beginn der Arbeit und nach deren Fertigstellung:
Waschen der zu bearbeitenden Hautfläche mit Wasser und einer antiseptischen Seife. Rasieren derselben mit Einwegrasierer. Erneutes reinigen. Mit Einweggaze / Papier ein geprüftes Antiseptikum oder 70%iger Alkohol einreiben. Vaseline darf nur aus Tuben, oder aus Dosen mit Einwegzungenspachtel, entnommen werden. Das Auftragen der Vaseline erfolgt mit einer Gaze, Einwegzungenspachtel oder mit Einweggummihandschuhen (niemals mit blossen Fingern). Für jeden Kunden müssen neue Farbtöpfchen verwendet werden. Gebrauchte Farbtöpfchen mit Farbresten müssen entsorgt werden. Die frische Tätowierung mit einem antiseptischen Mittel waschen und mit einer desinfizierenden und vitalisierenden Salbe aus der Tube behandeln. Danach kann man die Tätowierung mit einer luftdurchlässigen Gaze abdecken. Der Tätowierer muss den Kunden über die Pflege der frischen Tätowierung informieren und ihn darauf aufmerksam machen, dass er sich bei einer eventuellen Infektion entweder beim Tätowierer oder direkt bei einem Dermatologen "Hautarzt" melden soll.
Die empfohlene Richtlinie zur Schutzmassnahme gegen Infektionen:
Im Umgang mit Körperflüssigkeiten sollten jeweils persönliche Schutzmassnahmen gegen Infektionen ergriffen werden. Die Hauptgefahr geht dabei von HIV- und HBV Viren aus, deren Infektionsmodus in etwa vergleichbar ist. Bei beiden Viren gibt es keine aerogene übertragung, jedoch gelten Blut, Sekrete, Spermien und allenfalls Sputum "Speichel" als infektiös. Im Tätowierstudio ist deshalb bei der täglichen Arbeit besondere Vorsicht angebracht, um eine Infektion zu vermeiden. Einer Kontamination mit gefährlichen Viren im normalen Arbeitsablauf kann in der Regel mit wenigen Vorsichtsmassnahmen vorgebeugt werden.
Hautkontakt mit Blut und bluthaltigen Sekreten muss verhindert werden. Nur Einweggummihandschuhe dürfen benützt werden.
Zu anderen Tätigkeiten sollten die Handschuhe ausgezogen oder gewechselt werden. Achten Sie darauf, dass dieselben Handschuhe nie zweimal getragen werden, da sonst die Gefahr einer Verschleppung oder übertragung auf andere Personen und Gegenstände besteht.
Beachten Sie die Wirksamkeit und das Spektrum bei Reinigungs- und Desinfektions- mitteln. Nur eine vorschriftsmässige, richtige und entsprechend häufige Anwendung garantieren deren Zielwirkung. Dies gilt für deren Einsatz bei Personen, Mobiliar sowie für Räume und Geräte z.B. Bedienungsschalter von Geräten, Instrumenten und Beleuchtungen etc.
Gebrauchte Nadeln in sicheren Behältern aufbewahren. Bei der Entsorgung derselben sollte darauf geachtet werden, dass die gebrauchten Nadeln in einen gut verschliessbaren, dafür speziell geeigneten Entsorgungsbehälter verpackt werden.
Bei Arbeiten mit potentiell infektiösen Materialien sollten immer Einwegartikel verwendet werden, die nach Gebrauch entsorgt werden.
Bemerkung
Seit Entdeckung des AIDS-Virus hat die Forschung grosse Fortschritte gemacht, weiss man heute doch schon fast alles über seinen Aufbau. Trotzdem, die Wissenschaft ist sich nach wie vor uneinig, wie lange und unter welchen Umständen die Viren ausserhalb des menschlichen Körpers überlebensfähig sind. Zudem ist noch kein Medikament zur Heilung oder eine Vorsorgeimpfung vorhanden. Deshalb sollten Sie alles unternehmen, um sich und andere zu schützen. Sollten Sie also irgendwelche Rückstände von Blut oder anderen infektiösen Stoffen auf Möbel, Geräten, Boden etc. feststellen, so sollten Sie diese umgehend mit Handschuhen, Einwegpapier und Desinfektionsmitteln entfernen.
Prophylaktische Anwendung von Desinfektionspräparaten gibt Sicherheit!
Wenn Sie noch irgendwelche Fragen zum Thema AIDS haben, wenden Sie sich an die kantonale Erziehungs- und Gesundheitsdirektion. Diese kann bei Unklarheiten sicher weiterhelfen, oder gibt Ihnen die Adresse einer entsprechenden Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Desinfektion / Sterilisation
Jeder Tätowierer ist moralisch verpflichtet, seinen Arbeitsplatz nach jedem Kunden zu reinigen und fachmännisch zu desinfizieren (siehe Desinfektionsplan). Es ist ein Obligat, genügend sterile Nadeln und Führungen bereit zu halten. Die in den med. Fachkreisen üblichen Sterilisationsmethoden sind auch für uns verbindlich.
Bei folgenden Personen sollte man das Tätowieren unterlassen:
Sämtliche unter jeglicher Art von Drogeneinfluss stehenden.
Jugendliche welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn, sie hinterlegen eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (die Aufbewahrung derselben ist zu empfehlen).
Sämtliche, welche Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen wie: Grippe, Tuberkulose, Krätze, Syphilis, Tripper, Pocken, Masern, Röteln etc. Bei eventuellen Zweifeln ist es zu empehlen, von dieser Person ein ärztliches Attest zu verlangen, um eine Ansteckungsmöglichkeit zu vermeiden.
Frauen welche in Erwartung (schwanger) sind.
Für Beratung oder Fragen bezüglich diesen Bestimmungen, Einrichtungs-standard oder über das Vorgehen um als Mitglied in den Verband aufgenommen zu werden, stehen wir Ihnen gerne unter folgender Adresse zur Verfügung:
Verband Schweizerischer Beruftätowierer
Postfach
6000 Luzern 11

